Es gibt etliche Möglichkeiten, öffentliche Förderung für die eigene Weiterbildung zu beantragen und zu erhalten. Dies gilt auch für Seminare des Osterberg-Instituts.
Bitte beachten Sie, dass in den verschiedenen Bundesländern teilweise verschiedene Bedingungen gelten.
Fördermöglichkeiten sind z. B.:
- 1. Bildungsprämie für Erwerbstätige und Elternzeitler
- 2. A 1 - Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein (seit 1.2.2011)
- 3. WeGebAU für Arbeitnehmer ab 45 und Geringqualifizierte
- 4. Bildungsgutschein gegen Arbeitslosigkeit
- 5. Begabtenförderung Berufliche Bildung für Fachkräfte unter 27
- 6. Steuerliche Begünstigung
- 7. Potenzialberatung für kleine und mittlere Unternehmen in Schleswig-Holstein
1. Bildungsprämie für Erwerbstätige und Elternzeitler
Dieses Förderinstrument besteht aus zwei Teilen: Prämiengutschein und/oder Spargutschein (Weiterbildungssparen). Die Gutscheine werden im Anschluss an eine persönliche Beratung bei einer anerkannten Beratungsstelle (z. B. Weiterbildungsverbund Ostholstein-Plön) ausgestellt und können einzeln oder in Kombination eingesetzt werden.
Voraussetzungen Prämiengutschein: für Erwerbstätige oder Elternzeitler mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal € 25 600 (Alleinstehende) bzw. € 51 200 (gemeinsam Veranlagte). Der Bund übernimmt 50 % der Weiterbildungskosten, maximal aber € 500. Der Prämiengutschein ist drei Monate gültig. Man kann einen Prämiengutschein pro Jahr erhalten. Persönliche Beratung in einer Beratungsstelle. Wichtig: vor der Beratung nicht für die Weiterbildung anmelden!
Voraussetzungen Spargutschein: Einkommensunabhängig wird Erwerbstätigen oder Berufsrückkehrern im Vermögensbildungsgesetz erlaubt, einmal im Jahr eine Entnahme aus den Guthaben zur Finanzierung von Weiterbildung zu tätigen, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist, ohne dass die Arbeitnehmersparzulage dadurch verloren geht. Finanzielle Details werden mit der entsprechenden Bank geregelt. Persönliche Beratung in einer Beratungsstelle (z.B. Weiterbildungsverbund Ostholstein-Plön).
2. A1 - Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein (seit 1.2.2011)
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung. Das Seminar muss mindestens zwei Tage (16 Stunden) und soll nicht mehr als 400 Stunden umfassen. Der Stundensatz, der dem Weiterbildungsseminar zugrunde liegt, wird bis zur Höhe von 12,00 Euro anerkannt. Das Weiterbildungsseminar soll bei einem Weiterbildungsträger stattfinden, der seinen Sitz oder mindestens eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein hat. Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung gestellt und bewilligt sein.
Wer wird gefördert?
Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bis 250 Mitarbeiter erhalten einen Zuschuss zur beruflichen Weiterbildungsmaßnahme. Als Beschäftigte gelten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich Auszubildende. Dies können auch in Heimarbeit Beschäftigte sowie ihnen Gleichgestellte und andere arbeitnehmerähnliche Personen sein. Weiterbildungen für Auszubildende werden gefördert, wenn es sich um Inhalte handelt, die nicht im Rahmen der Ausbildung vermittelt werden. Der beschäftigende Betrieb muss einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben.
Wie hoch ist die Förderung?
Gezahlt wird ein Zuschuss von 45 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Diese setzen sich zusammen aus den zuwendungsfähigen Seminarkosten und – sofern der Arbeitgeber den Beschäftigten für die Dauer der Weiterbildungs-maßnahme freistellt - aus den pauschalierten Lohnkosten während der Freistellung. Durch die Anrechnung der pauschalierten Lohnkosten können bis zu 100 % der Seminarkosten bezuschusst werden. Sofern der Betrieb den Beschäftigten nicht freistellt, hat die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber 55 % der Seminarkosten zu tragen, die restlichen 45 % können bezuschusst werden. Die zuwendungs-fähigen Kosten müssen sich auf mindestens 160,00 Euro belaufen. Maximal zuwendungsfähig sind Seminarkosten bis 4000,00 Euro pro Seminar und Teilnehmer.
http://www.ib-sh.de/aktion-a1/
http://www.meerwissen.info/downloads
3. WeGebAU für Arbeitnehmer ab 45 und Geringqualifizierte
Das Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen WeGebAU“ ist auf Beschäftigte ausgerichtet, die gering qualifiziert oder älter als 45 Jahre sind.
Zuschüsse:
- Arbeitsentgeltzuschuss bei Weiterbildung für Ungelernte (für Arbeitgeber)
- Übernahme von Weiterbildungskosten für Ältere oder für Ungelernte (für Arbeitnehmer)
Im Rahmen des Konjunkturpakets II können sich auch qualifizierte Mitarbeiter insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen (auch mit mehr als 250 Mitarbeitern) unabhängig vom Alter unter Berücksichtigung einer Förderung weiterbilden. Der Erwerb des Berufsabschlusses muss hier mindestens vier Jahre zurückliegen. Der Arbeitnehmer darf in den letzten vier Jahren nicht an einer Weiterbildung teilgenommen haben, für die er öffentliche Gelder erhalten hat.
Weitere Informationen sind beim zuständigen Arbeitgeberservice erhältlich, z. B.
in Ostholstein: Tel.: 01801-664466, Email: eutin.arbeitgeber-ostholstein@arbeitsagentur.de
in Plön: Tel.: 01801-664466, Email: kiel.arbeitgeber@arbeitsagentur.de
4. Bildungsgutschein gegen Arbeitslosigkeit
Wird von der Agentur für Arbeit für berufliche Weiterbildung an Erwerbslose oder von Erwerbslosigkeit Bedrohte ausgegeben oder an Teilzeitbeschäftigte, die durch die Fortbildung eine Vollzeitbeschäftigung erlangen können. Auch Personen ohne Berufsabschluss können einen Bildungsgutschein erhalten.
Gültigkeit: Kursbeginn innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Gutscheins. Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall, ob die von Ihnen gewählte Veranstaltung des Osterberg-Instituts für die Förderung in Frage kommt.
5. Begabtenförderung Berufliche Bildung für Fachkräfte unter 27
Für junge Fachkräfte unter 27 Jahre mit abgeschlossener Berufsausbildung und besonderer Begabung. Bis zu € 5100 in drei Jahren für berufsbegleitende, fachbezogene und fachübergreifende Qualifizierungen oder auch ein berufsbegleitendes Aufbaustudium.
www.begabtenfoerderung.de
Laut „Finanztest“, Zeitschrift aus dem Hause Stiftung Warentest, muss das Finanzamt Kurse zu Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikationsfähigkeit anerkennen. Seminare, die die sozialen Kompetenzen von Arbeitnehmern für den Job erweitern, können steuerlich geltend gemacht werden. Dies habe der Bundesfinanzhof entschieden. Dass solche Fortbildungen auch privat von Vorteil seien, sei „unerheblich", sofern der private Nutzen nur als Nebeneffekt wirksam werde. Das Magazin gab seinen Lesern den Rat, dem Finanzamt gegenüber zu belegen, dass die erlangten Kenntnisse mit dem Arbeitsfeld in Beziehung stünden. Dies könne man z. B. mit dem betreffenden Kursprogramm deutlich machen.
7. Potenzialberatung für kleine und mittlere Unternehmen in Schleswig-Holstein
Ein Förderangebot der Landesregierung Schleswig-Holstein im Rahmen des "Zukunftsprogramms Arbeit 2007-2013". Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Schleswig-Holstein können durch diese Förderung einer Potenzialberatung Unterstützung durch externe Beratung - z. B. im Rahmen von "Maßgeschneiderte Angebote: Inhouse-Trainings, Coachings, individuelle Beratungen" des Osterberg-Instituts - in Anspruch nehmen. Mit Hilfe der Potenzialberatung können u. a. betriebliche Umstrukturierungsprozesse
- für neue Arbeitszeitmodelle,
- für die Fortentwicklung der Chanchengleichheit von Frauen und Männern,
- für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
- in der Personalentwicklung, insbesondere zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen unter Berücksichtigung des demografischen Wandels,
unterstützt werden. Gefördert werden KMU der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, sofern sie nicht selbst unternehmensberatend tätig sind, mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Gezahlt wird ein Zuschuss von 45% der Beratungskosten, maximal € 300 / Tag für bis zu 10 Beratungstage.


