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Förder-Tipps

Es gibt etliche Möglichkeiten, öffentliche Förderung für die eigene Weiterbildung zu beantragen und zu erhalten. Dies gilt auch für Seminare des Osterberg-Instituts.

Bitte beachten Sie, dass in den verschiedenen Bundesländern teilweise verschiedene Bedingungen gelten.

Fördermöglichkeiten sind z. B.:

 

  1. Bildungsprämie für Erwerbstätige und Elternzeitler

Dieses Förderinstrument besteht aus zwei Teilen: Prämiengutschein und/oder Spargutschein (Weiterbildungssparen). Die Gutscheine werden im Anschluss an eine persönliche Beratung bei einer anerkannten Beratungsstelle (z. B. Weiterbildungsverbund Ostholstein-Plön) ausgestellt und können einzeln oder in Kombination eingesetzt werden.

Voraussetzungen Prämiengutschein: für Erwerbstätige oder Elternzeitler mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal € 25 600 (Alleinstehende) bzw. € 51 200 (gemeinsam Veranlagte). Der Bund übernimmt 50 % der Weiterbildungskosten, maximal aber € 500. Der Prämiengutschein ist drei Monate gültig. Man kann einen Prämiengutschein pro Jahr erhalten. Persönliche Beratung in einer Beratungsstelle. Wichtig: vor der Beratung nicht für die Weiterbildung anmelden!

Voraussetzungen Spargutschein: Einkommensunabhängig wird Erwerbstätigen oder Berufsrückkehrern im Vermögensbildungsgesetz erlaubt, einmal im Jahr eine Entnahme aus den Guthaben zur Finanzierung von Weiterbildung zu tätigen, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist, ohne dass die Arbeitnehmersparzulage dadurch verloren geht. Finanzielle Details werden mit der entsprechenden  Bank geregelt. Persönliche Beratung in einer Beratungsstelle (z.B. Weiterbildungsverbund Ostholstein-Plön).

www.bildungspraemie.info

  2. Förderung von Beschäftigten in KMU (A1)

Gefördert wird berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz in Schleswig-Holstein. KMU sind eigenständig und haben weniger als 250 Mitarbeiter. Sie erzielen nicht mehr als 50 Millionen € Umsatz pro Jahr ODER haben eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen €. Gefördert wird auch eine betriebliche Weiterbildung, die individuell konzipiert wurde. Auszubildende werden mit diesem Instrument nicht gefördert.
Es können bis zu 10 € pro Weiterbildungsstunde und bis zu 100 % der Seminarkosten gefördert werden. Voraussetzung ist, dass a) der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für die Zeit der Weiterbildung von der Arbeit freistellt ODER b) der Arbeitgeber 55 % der Kosten übernimmt, wenn die Weiterbildung in der Freizeit stattfindet; die restlichen 45 % können bezuschusst werden.
Seminardauer mindenstens 16 Stunden, maximal 400 Stunden.

Man kann sich schon anmelden, bevor die Förderzusage gegeben wurde; die Weiterbildung darf aber nicht begonnen werden, bevor der Antrag von der Investitionsbank genehmigt wurde. Für Weiterbildungen in einem anderen Bundesland benötigt man eine Negativbescheinigung (erhältlich beim Weiterbildungsverbund), die dem Antrag beigefügt werden muss.

http://www.ib-sh.de/aktion_a1/  (zwischen aktion und a1 ist ein Unterstrich _ )

  3. WeGebAU für Arbeitnehmer ab 45 und Geringqualifizierte

Das Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen WeGebAU“ ist auf Beschäftigte ausgerichtet, die gering qualifiziert oder älter als 45 Jahre sind.

Zuschüsse:

  • Arbeitsentgeltzuschuss bei Weiterbildung für Ungelernte (für Arbeitgeber)
  • Übernahme von Weiterbildungskosten für Ältere oder für Ungelernte (für Arbeitnehmer)

Im Rahmen des Konjunkturpakets II können sich auch qualifizierte Mitarbeiter insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen (auch mit mehr als 250 Mitarbeitern) unabhängig vom Alter unter Berücksichtigung einer Förderung weiterbilden. Der Erwerb des Berufsabschlusses muss hier mindestens vier Jahre zurückliegen. Der Arbeitnehmer darf in den letzten vier Jahren nicht an einer Weiterbildung teilgenommen haben, für die er öffentliche Gelder erhalten hat.

Weitere Informationen sind beim zuständigen Arbeitgeberservice erhältlich, z. B.
in Ostholstein: Tel.: 01801-664466, Email: eutin.arbeitgeber-ostholstein@arbeitsagentur.de
in Plön: Tel.: 01801-664466, Email: kiel.arbeitgeber@arbeitsagentur.de

  4. Bildungsgutschein gegen Arbeitslosigkeit

Wird von der Agentur für Arbeit für berufliche Weiterbildung an Erwerbslose oder von Erwerbslosigkeit Bedrohte ausgegeben oder an Teilzeitbeschäftigte, die durch die Fortbildung eine Vollzeitbeschäftigung erlangen können. Auch Personen ohne Berufsabschluss können einen Bildungsgutschein erhalten.
Gültigkeit: Kursbeginn innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Gutscheins. Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall, ob die von Ihnen gewählte Veranstaltung des Osterberg-Instituts für die Förderung in Frage kommt.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB6-Foerd-der-berufl-Weiterbildung-f-AN.pdf

5. Begabtenförderung Berufliche Bildung für Fachkräfte unter 27

Für junge Fachkräfte unter 27 Jahre mit abgeschlossener Berufsausbildung und besonderer Begabung. Bis zu € 5100 in drei Jahren für berufsbegleitende, fachbezogene und fachübergreifende Qualifizierungen oder auch ein berufsbegleitendes Aufbaustudium.

www.begabtenfoerderung.de

6. Steuerliche Begünstigung

Laut „Finanztest“, Zeitschrift aus dem Hause Stiftung Warentest, muss das Finanzamt Kurse zu Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikationsfähigkeit anerkennen. Seminare, die die sozialen Kompetenzen von Arbeitnehmern für den Job erweitern, können steuerlich geltend gemacht werden. Dies habe der Bundesfinanzhof entschieden. Dass solche Fortbildungen auch privat von Vorteil seien, sei „unerheblich", sofern der private Nutzen nur als Nebeneffekt wirksam werde. Das Magazin gab seinen Lesern den Rat, dem Finanzamt gegenüber zu belegen, dass die erlangten Kenntnisse mit dem Arbeitsfeld in Beziehung stünden. Dies könne man z. B. mit dem betreffenden Kursprogramm deutlich machen.


   
Osterberg-Institut der Karl Kübel Stiftung | Am Hang | 24306 Niederkleveez (Holsteinische Schweiz) | Tel.: 04523 9929-0
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